Bedingungen für Versicherung und tierärztliche Versorgung

Borge Meinen Hund bietet seinen Premium-Mitgliedern rund um die Uhr tierärztlichen Beistand, eine Tierkrankenversicherung in Zusammenarbeit mit AXA für das Wohlergehen der Hunde während der Betreuung sowie eine Versicherung für Schäden, die der Hund in der Wohnung des Betreuers verursacht. Dies sind die Bedingungen.

Tierarztversicherung

Borge Meinen Hund hat in Zusammenarbeit mit AXA eine Tierkrankenversicherung entwickelt, die Schäden abdeckt, falls der Hund bei der Betreuung einen Unfall erleidet.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Versicherung ist, dass der Schaden während der Betreuung eingetreten ist.

Die Deckungssumme ist auf 500 Euro pro Schadensfall begrenzt, mit einer Selbstbeteiligung von 50 Euro.


Besondere Versicherungsbedingungen

Es wird festgelegt, dass :
– Der erlittene Schaden muss unfallbedingt sein und während der Betreuung des Hundes durch einen Hundeführer entstanden sein.
– Der Schaden darf nicht auf eine Krankheit zurückzuführen sein.
– Der Hundeführer darf den Hund nicht misshandeln.
– Unfälle auf öffentlichen Straßen, bei denen der Hund nicht angeleint war, sind ausgeschlossen.
– Listenhunde sind ausgeschlossen.

Im Falle der Nichteinhaltung entfällt die Garantie.

Die Tierkrankenversicherung ist weltweit gültig.

Wie man die Garantie in Anspruch nehmen kann

Wenden dich bitte an Borge Meinen Hund unter [email protected]. Wir werden dir eine Erklärung zusenden, die du ausfüllen und an AXA senden musst. Bitte beachte, dass für die Inanspruchnahme der Garantie Originalbelege oder -rechnungen für medizinische und tierärztliche Ausgaben erforderlich sind.

Tierärztliche Hilfe

Borge Meinen Hund bietet Hundeborgern tierärztliche Unterstützung, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche telefonisch erreichbar ist.

Die Telefonnummer ist im Mitgliederbereich der Hundeborger zu finden.

Falls ein Hund während der Betreuung ein medizinisches Problem hat, können die Betreuer direkt mit einem Tierarzt telefonieren und erhalten professionellen Rat.

Die Rufnummer für tierärztliche Hilfe ist kostenlos.

 

Versicherung gegen Schäden in der Wohnung des Borgers

Borge Meinen Hund hat eine Versicherungspolice abgeschlossen, die materielle, immaterielle und physische Schäden abdeckt, die von Hunden in der Wohnung des Betreuers verursacht werden (Brüche, Verletzungen usw.).

Um diese Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Schaden bei der Pflege entstanden und unfallbedingt sein.

Die Deckungssumme ist auf 50.000 Euro pro Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro pro Schadensfall begrenzt.


Wie man von dieser Versicherung profitiert

Wende dich bitte an Borge Meinen Hund unter [email protected]. Wir schicken dir dann eine Erklärung, die du ausfüllen und an unseren Versicherungspartner schicken musst. Bitte beachte, dass für die Inanspruchnahme der Versicherung Quittungen oder Rechnungen für die beschädigten Waren erforderlich sind.